Aufnahmekriterien

Freiwilligkeit

  • Diagnose aus den Bereichen der psychischen Erkrankung, Suchterkrankung oder geistige Behinderung
  • Volljährigkeit

Kosten

Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland oder den
Jugendämtern übernommen.

Wir sind anerkannter Anbieter beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)