Aufnahmekriterien
Freiwilligkeit
- Diagnose aus den Bereichen der psychischen Erkrankung, Suchterkrankung oder geistige Behinderung
- Volljährigkeit
Kosten
Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland oder den
Jugendämtern übernommen.
Wir sind anerkannter Anbieter beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
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