Aufnahmekriterien
Freiwilligkeit
- Diagnose aus den Bereichen der psychischen Erkrankung, Suchterkrankung oder geistige Behinderung
- Volljährigkeit
Kosten
Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland oder den
Jugendämtern übernommen.
Wir sind anerkannter Anbieter beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)